Neufassung des New Yorker Übereinkommens von 1958: Ein digitaler LeitfadenIn der Welt der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gibt es ein Dokument, das heraussticht. Dabei handelt es s...
In der Welt der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit gibt es ein Dokument, das heraussticht. Dabei handelt es sich um das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, das bereits 1958 verabschiedet wurde. Aber wie findet man darin das, was man braucht? Wie versteht man komplexe Artikel? Newyorkconvention1958-Website. org bietet eine Lösung. Dies ist nicht nur eine Seite mit dem Gesetzestext. Das ist ein echter Leitfaden. Ein wahrer Führer durch die Labyrinthe des Völkerrechts.
Wenn Sie die Ressource aufrufen, sehen Sie sofort, dass hier alles gesammelt ist, was Sie brauchen. Das Hauptthema ist die Konvention selbst. Aber nicht in trockener Sprache, sondern mit Erklärungen. Der Leitfadenabschnitt enthüllt die Essenz jedes Artikels. Von der Einleitung bis zum Artikel XVI. Es gibt sogar eine Vorwort und eine Einleitung. Alles ist strukturiert. Artikel I, II, III. bis zu den schwierigsten Punkten wie V(1)(a) oder V(2)(b). Dies ist nützlich für Anwälte, die nach einem bestimmten Präzedenzfall oder einer bestimmten Interpretation suchen.
Interessanterweise ist die Website nicht nur auf Englisch beschränkt. Obwohl es die Hauptsprache ist, gibt es auch Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Ja, das stimmt. Russischsprachige Spezialisten können mit Materialien in ihrer Muttersprache arbeiten. Das ist wichtig. Schließlich ist die Schiedsgerichtsbarkeit eine internationale Angelegenheit. Länder, die die Konvention unterzeichnet haben, sind über die ganze Welt verstreut. Von Albanien bis Usbekistan. Von Brasilien bis Südafrika. Auf der Website finden Sie eine Karte der Unterzeichner. Die Liste der Länder ist riesig: mehr als einhundertsiebzig Staaten. Darunter Länder wie Irak, Turkmenistan, Suriname, Timor-Leste.
Was ist mit den Neuigkeiten? Die Seite ist live. Es wird aktualisiert. Kürzlich wurde bekannt gegeben, dass Timor-Leste der 172. Vertragsstaat geworden ist. Und noch früher schlossen sich Surinam (171.) und Turkmenistan (170.) an. Sogar der Irak ist im Mai 2021 Teilnehmer geworden. Das zeigt Dynamik. Die Welt verändert sich und die Convention wächst mit ihr. Nachrichten werden mit Datum und einer kurzen Beschreibung der Ereignisse veröffentlicht. Sie können mehr lesen, indem Sie auf Weiterlesen klicken.
Die Bereiche Rechtsprechung und Bibliothek sind von besonderem Interesse. Dort werden Travaux préparatoires – vorbereitende Materialien für die Verabschiedung des Übereinkommens – gesammelt. Dies ist ein goldener Fonds für Forscher. Nur wenn man diese Dokumente studiert, kann man verstehen, was die Autoren des Gesetzes im Jahr 1958 im Sinn hatten. Die Website bietet Zugriff auf dieses Archiv. Es gibt auch einen Abschnitt „Gerichtsbarkeiten“, in dem alle Gerichtsbarkeiten aufgeführt sind. Dies hilft Ihnen, schnell Informationen zu einem bestimmten Land zu finden.
Wer steht hinter diesem Projekt? Im Abschnitt „Wer wir sind“ geht es um die Schöpfer. Es besteht die Möglichkeit, über die Schaltfläche „Beitragen“ einen Beitrag zu leisten. Sie können an Veranstaltungen teilnehmen. All dies schafft eine Gemeinschaft rund um die Convention. Die Seite funktioniert korrekt, die Informationen sind aktuell.Es wurden keine Fehler oder Stubs gefunden. Dies ist eine umfassende Ressource für Profis.
Es ist ein internationaler Vertrag über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Es vereinfacht den Prozess der Durchsetzung von Schiedssprüchen in verschiedenen Ländern.
Die Ressource ist in Englisch, Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch verfügbar. Dies ermöglicht es Spezialisten aus verschiedenen Ländern, die Materialien zu verwenden.
Den neuesten Daten auf der Website zufolge ist Timor-Leste der 172. Vertragsstaat. Die Liste umfasst Länder aus aller Welt, von Europa bis Asien und Afrika.
Ja, der Abschnitt zur Rechtsprechung enthält Informationen zu Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens. Es gibt auch eine Bibliothek mit Vorbereitungsmaterialien (Travaux préparatoires).
Im Nachrichtenbereich werden Meldungen über den Beitritt neuer Staaten, beispielsweise über den Beitritt von Surinam oder Turkmenistan, unter Angabe der Termine der Ereignisse veröffentlicht.
Domain Name: NEWYORKCONVENTION1958.ORG
Registrar: Network Solutions, LLC
Domain Status: client transfer prohibited
Registry Expiry Date: 2028-01-05T00:06:02.442Z
Creation Date: 2012-01-05T00:06:02.442Z
Updated Date: 2024-12-14T13:36:58.562Z
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